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Häufig gestellte Fragen - Emmentaler AOP

Was wird im Pflichtenheft geregelt?

Für die Herstellung von Emmentaler AOP gibt es ein Pflichtenheft mit präzisen Auflagen: Dazu gehören das geografische Gebiet, die exakte Beschreibung der Produkte, die Anforderungen an die Milchproduktion, die Käseherstellung sowie an die Käsereifung und die Pflege. Auch die Qualitätsbeurteilung von Emmentaler AOP ist darin vorgegeben und damit sogar die Anzahl und Grösse der Löcher. Nur wenn alle Anforderungen erfüllt sind, wird aus einem Käse ein Emmentaler AOP. Damit garantieren wir das Wohl der Tiere und der Natur sowie eine erstklassige Käsequalität für höchsten Genuss.

  • Regional produziertes Schweizer Naturprodukt
  • Klar definiertes, geografisch eingegrenztes Produktionsgebiet
  • Maximale Distanz zwischen Milchbauer und Käserei: 20 km Luftlinie (kurze Transportwege, wenig Emissionen)
  • Verwendung von frischer Rohmilch (keine Erhitzungsverfahren erlaubt), die spätestens nach 24 Stunden verarbeitet wird
  • Regionale, gewerbliche Milchproduktion und -verarbeitung (keine Fabrik-/ Industrieproduktion)
  • Kühe haben viel Auslauf im Freien (Tageslicht)
  • Kühe werden mit frischem Gras und Heu gefüttert
  • Gentechnik-Futter und konserviertes Silagefutter sind verboten
  • Bauernbetriebe ohne Massentierhaltung (Ø 26 Kühe / Milchbauernbetrieb)
  • Gentechnisch veränderte Labstoffe und Kulturen sind verboten
  • Milchmenge: 1200 Liter Milch für einen ganzen Laib (rund 100 kg)
  • Lange Ausreifbarkeit: mindestens 4 Monate bis 30 Monate Reifedauer (hohe Verarbeitungsqualität)
  • Permanente Pflege und Kontrolle während der Reifezeit

Zur Auflockerung können Sie auf einer virtuellen Reise durchs Emmental die Regeln spielerisch erkunden: Zur virtuellen Erlebniswelt.

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